Meldipflicht und Bescheinigungen

  • Hallo,
    aus aktuellem Anlass,möchte ich euch mal erzählen,was mir passiert ist.
    Da ich wieder Babys abzugeben habe und auch von meinem ersten Wurf eine Anzeige in Kijiji gestellt hatte,versuchte ich es wieder. Zweimal war diese Anzeige wieder gelöscht und ich dachte ich habe mich mal wieder zu doof angestellt. Darum habe ich nachgefragt und mir wurde gesagt,da Axolotl unter Artenschutz stehen,darf ich keine Anzeige aufgeben und wurde deshalb gelöscht.Meine Hinweise,das sie nicht mehr Meldepflichtig sind,wurden nicht angenommen. Da wollte ich es genau wissen und habe mit einigen Ämtern gesprochen. Das Bundesamt für Naturschutz verwies mich an das Berliner Natur und Grünflächenamt. Da wurde mir gesagt,ich bräuchte ganz dringend Herkunftsnachweise für die Tiere.Nach einigem hin und her,zwei Tiere sind aus Zoohandlungen und ich komme an keine Nachweise mehr, bekam ich für heute einen Besuchstermin von ihr,bei mir zu Hause.
    Es wurden die beiden Zoohandlungslotl angesehen und die Babys. Für die beiden Großen,versucht die Dame vom Amt, von der Zoohandlung etwas zu erreichen. Für jedes meiner Babys bekommen ich ein Dokument(weis schon wieder den Namen nicht mehr) ich glaube eine Nachzuchtbescheinigung. Auf der steht dann das sie bei mir geschlüpft sind an wann. Auch eine offizielle Nummer,die ich in ein Buch eintragen soll. Diese Bescheinigung bekommt dann der Käufer und ich muß die Nummer mit Beschreibung in mein Buch eintragen. Damit kann ich dann auch wieder eine Anzeige wegen der Kleinen aufgeben. Wer sie nicht öffentlich anbieten möchte,braucht aber trotzdem eine Abgabebescheinigung. Mit jeden Tier,das man verkauft oder verschenkt mitgeben.
    Axolotl sind aber nicht Anzeigepflichtig !
    Christina@ in der Abgabebescheinigung sollte nicht nur das Geburtsjahr,sonder auch der Monat stehen,sonst wäre sie OK.

    Lieben Gruß Heidi :)

    Einmal editiert, zuletzt von Lurchi1 ()

  • Der Axolotl wird seit seit 1996 in der EU-ArtSchV/BArtSchV Anhang B geführt. Das hat zur Folge, dass es zwar ein Im- und Exportverbotgibt, aberdie Tiere nicht meldepflichtig. (also musst du auch keine Bestandsanzeige machen) Und brauchen auch keine Papiere- höchstens ein Kaufbeleg...
    Wurde mir auch vor der Anschaffung von der kölner Unteren Landschaftsbehörde so bestätigt.


    Ist aber mal wieder super wie schelcht offenbar einige Stellen informiert sind oder auf dicke Hose machen wollen.


    Ich gebe auf Wunsch trotzdem einen Herkunftsnachweis mit.. schaden kanns nie...


    Gruß,
    Timm

  • Hallo,
    das wird von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt. Fakt ist aber ansich, dass die unter Anhang B stehenden Arten keine Cites benötigen, aber ein Herkunftsnachweis grundsätzlich erbracht werden können muss, wenn es angefragt wird. daher haben wir doch auch mal vor Jahren einen Herkunftsnachweis auf der Homepage verlinkt.
    Hier der LINK ZUM HERKUNFTSNACHWEIS
    Allerdings ist er noch nie benötigt worden ich selber vergesse meistens auch ihn mitzugeben.
    Viele Grüße,
    Frank

  • Hallo Heidi,
    ich habe Dir ja nun alle Rechtslagen geschickt. Wenn die Damen lesen könnten, müßte es klar sein. Ich weiß, das die Ämter sicher keine 116 Seite lange Verordnung durchwühlen wollen, aber dafür werden sie ja auch bezahlt.
    Für die anderen hier auch noch mal in Kurzform: http://www.zooundco.de/zooundco3/artikel.php?id=artikel594
    in Langform hier: http://213.221.106.28/wisia/FsetWisia1_dt.html
    diese Seite ist auch ganz toll: http://213.221.106.28/wisia/FsetWisia1_dt.html
    Viel Spass beim Lesen :D
    Kopfschüttelnde Grüße von Christina

  • Der Halter von Anhang II / B Tieren muss den legalen Ursprung seiner Tiere nachweisen können.


    So steht es geschrieben,und das möchte sie doch mit der Abgabebescheinigung haben. Also ist es doch nicht falsch,oder ???

    Lieben Gruß Heidi :)

  • Wenn ich das alles richtig verstanden habe, gilt wohl generell, dass ein Herkunftsnachweis erbracht werden muß (da Anhang B), aber abhängig vom Bundesland (bzw. der zuständigen Behörde) entfällt die Meldepflicht - oder auch nicht? Was passiert bei Umzug?


    Wie wird das denn in Niedersachsen geregelt (da kommen meine Axis her) - Christina, Du kommst doch aus Peine, oder?


    Und weiß jemand, wie Thüringen das handhabt? Wenn nicht, frage ich mal nach.... Ich könnte mir ja auch die Ausführungsverordnungen zum Gesetz durchlesen, aber da gebe ich doch lieber Geld für einen Anruf bei der Behörde aus.;)


    Interessant wird es bestimmt, wenn Nachzuchten aus einem Bundesland ohne Meldepflicht in eins mit umziehen... naja, solange ich keine Tiere abgebe, wird ja die Behörde kaum mitbekommen, wer so bei mir wohnt...

    Obwohl ich es ja eigentlich sehr begrüße, dass Arten geschützt werden, denke ich manchmal, dass zumindest bei den Arten, die regelmäßig nachgezüchtet werden, ein Sachkundenachweis von zukünftigen Haltern mehr zum Tierschutz beitragen würde als ein Herkunftsnachweis der Tiere. :konf:


    LG, Ilsebilse


    Edit: Wo ich so darüber nachdenke, ist ein Herkunftsnachweis von privat ohne Kontrolle des Herkunftsbestandes durch Behörde/anerkannte Stellen eh nur ein Lappen Papier - aber gesunder Menschenverstand und Verwaltung ist ja nicht immer 100%ig kompatibel....

    Einmal editiert, zuletzt von Ilsebilse ()

  • Ich halte einen Herkunftsnachweis zwar auch für sinnvoll, aber angesichts der vielen Anbieter und der im Umlauf befindlichen Tiere, dürfte der Nutzen in etwa so hoch sein, wie wenn man um ein hochgehaltenes Fenster eine Wand herum baut. Das würde eigentlich gar keinen Sinn mehr machen.


    Ich habe den (Edit. oben von Frank genannten) Herkunftsnachweis zu pdf konvertiert und an Christina gemailt. Vielleicht kann sie ihn ja einmal hier direkt einstellen?

    Viele Grüße, Hartmut


    Hartmuts_Banner.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Hartmut ()

  • hmm soweit mir bekannt liegt in keinem Land eine Meldlepflicht vor (ist nämlich die BUNDes Artenschutzverordnung die das vorschreibt.. ergo keine Ländersache).. und als Herkunftsnachweis genügt eigentlich ein Kaufbeleg.

  • Hi,
    ok noch einmal.
    Bei Verlangen sollte man einen Herkunftsnachweis austellen. Ohne Nachfrage braucht man dies nicht.
    Den Herkunftsnachweis kann man sich hier runterladen http://www.axolotl-online.de/A…is/herkunftsnachweis.html(Plug in anklickern!) oder sich einen selber basteln wie ich.


    Nur zur Info. Ich selber habe einen Sachkundenachweis nach §11, bin damit bei uns gemeldet (Behörde, Vet-Amt), muß ein Bestandsbuch führen und werde regelmäßig kontrolliert. Außerdem bekommt man auch gewisse Auflagen (regelmäßige Beckenkontrolle, Pumpenkontrolle, Futter muß für mind. 14 Tage vorrätig sein, selbstständige Behandlungen bei leichten Erkrankungen). Mehr Ansprechpartner wenn ich krankheitsbeding hänge, habe ich auch bzw kann mir Medikamente direkt vom Tiertarzt holen. Das ist schon ein großer Vorteil. Außerdem kennt sich unsere Behörde jetzt mit Axolotl aus :D Aber dieser Sachkundenachweis war nur für mein Ego. Brauchen tut man ihn nicht, wenn man dafür sorgt, das die Tiere gut untergebracht werden. :D
    Liebe Grüße von Christina

  • Zitat

    Original von Timm
    hmm soweit mir bekannt liegt in keinem Land eine Meldlepflicht vor (ist nämlich die BUNDes Artenschutzverordnung die das vorschreibt.. ergo keine Ländersache).. und als Herkunftsnachweis genügt eigentlich ein Kaufbeleg.


    Ich weiß ehrlich nicht, wie das bei der BundesartenschutzVO ist, aber bei einer ganzen Reihe von Bundesgesetzen und -VOs ist die AUSFÜHRUNG Ländersache und wird durch landesspezifische Ausführungs-VO geregelt. Ein Beispiel ist die Tierseuchengesetzgebung. Da sind die Gesetzesgrundlagen alles Bundesbestimmungen, die Umsetzung liegt aber in Länderhand und wird z.T. erheblich unterschiedlich gehandhabt.

  • Zitat

    Original von Christina
    Ich selber habe einen Sachkundenachweis nach §11,.....Aber dieser Sachkundenachweis war nur für mein Ego.


    Ist doch aber auch toll für uns Foris - so haben wir eine "staatlich geprüfte" Axolotl-Expertin zum Ausquetschen!
    :froehlich:;)


    Allerdings hätte ich Dir Deine Sachkunde auch ohne Nachweis abgenommen - beim Stöbern im Forum fällt ja doch schnell auf, dass Du viel Erfahrung hat und unglaublich viel Wissen. :) Und viele andere ja auch.


    Daher an dieser Stelle von mir als Anfängerin mal ein dickes Dankeschön: Toll, dass wir Anfänger hier auf so viel Sachverstand zugreifen können und Ihr uns Eure Zeit zum Beantworten von Fragen schenkt!
    :sup:
    LG, Ilsebilse

  • Zitat

    Original von Ilsebilse


    Ich weiß ehrlich nicht, wie das bei der BundesartenschutzVO ist, aber bei einer ganzen Reihe von Bundesgesetzen und -VOs ist die AUSFÜHRUNG Ländersache und wird durch landesspezifische Ausführungs-VO geregelt. Ein Beispiel ist die Tierseuchengesetzgebung. Da sind die Gesetzesgrundlagen alles Bundesbestimmungen, die Umsetzung liegt aber in Länderhand und wird z.T. erheblich unterschiedlich gehandhabt.


    Also bei der Bundesartenschutzverordnung ist die Regelung für Deutschland und da heißt es,das sie nicht Anmeldepflichtig sind.
    Ich bekomme ja von der Dame jetzt offizielle Dokumente für die Babys und sie meinte sie kommt auch bei allen neuen Nachzuchten,sieht sie sich an und schreibt mir diese Bescheinigungen aus(bei uns sogar kostenlos): Wie das in den anderen Bundesländern gemacht wird weiß ich nicht.
    Das ein Kaufbeleg aus der Zoohandlung ausgereicht hätte,hat sie mir auch gesagt,da müßten dann aber auch einige Angabe über das Tier mit dabei stehen. Für mich dann schon wieder kein einfacher Kaufbeleg mehr,sondern eine Nachzuchtbescheinigung.
    Wenn man Tiere züchtet und verkaufen möchte,ist es auf jeden Fall besser man hat diese Bescheinigung,damit ist man auf der sicheren Seite !

    Lieben Gruß Heidi :)

  • Hi,
    da ich ja meine Salamander richtig anmelden muß, habe ich nun auch die richtigen Hinweise zum Artenschutz und Tierhaltung bekommen.
    Meine Salamander mußte ich beim niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz anmelden (kurz NLWKN). Der Betrieb hat mir nun einen Bröschüre zugeschickt aus dem auch das Händling mit schützten Tieren der EG Verordnung Nr. 338/97 Anhang B hervorgeht.


    Also: Tier der besonders geschützten Arten dürfen im allgemeinen der Natur weder lebend noch tot entnommen werden. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben, gehalten und abgegeben werden.


    Für Tiere der in Anhang B der Verordnung Nr 338/97 genannten Arten dürfen dann gekauft oder verkauft werden, wenn deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen ist. Dieser Nachweis kann seit Wegfall der CITES-Begleitdokumentenpflicht mit jeden geeigneten Beweismittel geführt werden. Anm. Christina: z.B. Kaufbeleg oder Nachzuchtbescheinigung oder irgendein anderer Erwerbsbeleg.


    Axolotl sind besonders geschützt, aber nicht zusätzlich streng geschützt!
    Da sind dann die Unterschiede ;)


    Haltung besonders geschützter Tiere:
    Der Besitz von besonders geschützen Tieren ist nur dann erlaubt, wenn deren rechmäige Herkunft nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis kann mit jeden geeigneten Beweismittel geführt werden. Nur Tiere des Anhanges A der EG Verordnung muß der Beweis formal mit der zugehörigen Vermarktungsgenehmigung erbracht werden.
    Der Halter muß über die erforderliche Zuverlässigkeit, ausreichende Kenntnisse und die erforderlichen Einrichtungen zum tierschutzgerechten Halten der Tiere verfügen.
    Axolotl sind von der Meldpflicht ausgenommen (Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgelisteten Tierarten) Klick hier
    unten Axolotl!


    Rechtmäßge Herkunft/Nachweise:


    - Erwerb gezüchteter Tiere direkt von innergemeinschftlichen Züchter : Dem käufer sollte ein Zuchtbelegt für das erworbende Tiere mitgegeben werden (Anm. Christina unser Abstammungsnachweis)
    - Erwerb von Tieren beim Zoohändler :Der Kunde sollte neben einer Rechnung mit korrekter Beschreibung des verkauften Exemplares auch die Kopie des Zuchtbeleges erhalten, auf den in der Rechnung Bezug genommen wird. Die Adressen des Zpchters dürfen in diesen Unterlagen vom Zoohändler unkennlich gemacht werden.
    - Erwerb von Tieren von Privat : je nachdem, ob das Tier ursprünglich bei einem Züchter oder Zoohändler erworben worden ist, sollte dem Käufer mindestens die entsprechenden o.g. Unterlagen mitgegeben werden. Im Fall mehrerer Zwischenverkäufe sollten die einzelnen Stationen des Tieres durch Quittungen belegt werden können.


    Bezugsquelle NLWKN, EG Verordnungen, EG-Richtlinien http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (fall dieser Link nicht gelich geht, über http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm gehen und dann den Zugang zum EU Recht eintippern ;)


    Liebe Grüße von Christina

  • Hi Jutta,
    hier in Deutschland fragt das auch normalerweise keiner nach und außerhalb der EU wollen wir die Tiere ja auch nicht verschicken. Ich kenne auch kein Zoogeschäft die so ein Hekelmek veranstalten. Nur durch Heidis Anfrage hin, habe ich mich jetzt richtig dahintergeklemmt und eben diese vorher von mir ausgeführten Bestimmungen bekommen. Es gibt also Fälle, wo dann doch mal richtig nachgefragt wird.


    Ich schätze mal, das es schwierig für die Behörden ist, zwischen Wildfängen und deutschen Nachzuchten zu unterscheiden. Sonst würden die Tiere sicher nicht mehr auf der Liste stehen. Aber in der Natur sind sie fast ausgestorben oder ihr Habitat bedroht. Und deswegen stehen sie halt noch auf der Liste. Die Frage ist nur wie lange noch. Sind sie in der Natur völlig verschwunden, sind alle angebotenen Tiere Nachzuchten. Und dann können sie gehandelt werden, wie man will.
    Ich bin ja schon froh, das sie kene Anhang A Tiere sind und von der Meldepflicht ausgenommen, Sonst würde bei mir der Paperkram auch überhand nehmen.
    Es hat mich schon eine Menge Zeit gekostet, um überhaupt rauszubekommen, wo ich meine Salamander anmelden muß. Und wer kennt schon NLWKN :konf: . Erst als ich eine findige Dame von Landkreis am Telefon hatte, hat sich mich drírekt am Rechner an die richtige Behörde navigiert. Alleine hätte ich die nie gefunden.
    Andere Länder haben noch ganz andere Probleme wie z.B. Hessen, wo jetzt neuerdings alle gefährlichen Tiere verboten sind. Nix mehr mit nachzuchten od sogar die Haltung ohne Zucht ist verboten. Dabei ist es egal ob Schlange, Skorpion oder Frosch. Und die Tierheime sind auf die Flut der Tierem die sie nun aufnhmen sollen gar nicht ausgerichtet. Gerade darüber habeich die Tage eine Mail von der DGHT bekommen. Das ist richtig Ärger.
    Liebe Grüße von Christina

  • Hi!


    Habe mir den Herkunftsnachweis gerade angeguckt. Da steht auch was von: "wurde am: ________ der zuständigen Behörde gemeldet". Was soll ich denn dann da rein schreiben? Fallen unter Anhang B und sind daher nicht meldepflichtig, z.B.?
    Für den Fall, dass ichs mal brauche. :)

    Liebe Grüße, Katharina

    Weisheit des Tages für Rattenhalter
    Wenn deine Tapete an dir vorbeigetragen wird, ist es zu spät.
    ...

  • Hi Christina!


    Danke schön, das klingt viel eleganter. :)

    Liebe Grüße, Katharina

    Weisheit des Tages für Rattenhalter
    Wenn deine Tapete an dir vorbeigetragen wird, ist es zu spät.
    ...

  • Hallo Miteinander,


    das Ergebnis ist wirklich kein Grund zur Unsicherheit, da wir es doch schon so kennen. Wir haben immer gesagt, dass im Zweifel ein Herkunftsnachweis erbracht werden können muss und da hat sich nichts dran geändert. Aber es liegt mir nicht ein einziger Fall vor, in dem ein solcher Nachweis behördlich gefordert wurde. Früher habe ich auch Herkunftsnachweise ausgegeben, das vergesse ich jetzt grundsätzlich, ohne böse Absicht.
    Was die Spalte der Meldung an die Behörde anbelangt, schreibe ich auch "entfällt, da Anhang B"
    Viele Grüße,
    Frank

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