Herkunftsnachweis

  • Bundesartenschutzverordnung: innerdeutsche Rechtsvorschrift
    Tierschutzgesetz und Bundestierschutzverordnung ebenso für Östereich- widerspricht m.A. nicht EU- Recht, da es sich um eine einfache Meldepflicht ohne irgendwelche Nachweise handelt.

    Sowohl Ersteres als auch Zweites unterliegt hier EU-Recht. Daher sind beide Vorschriften/Verordnungen, sofern sie abweichend sind, reine Makulatur. Vor einem EU-Gericht würde jedes Veterinäramt verlieren.


    All das spricht natürlich nicht dagegen, dass, wenn ein Erwerber es melden möchte, auch melden kann.


    Mich würde hier auch einmal sehr interessieren, was ein Rechtsanwalt hierzu sagen würde... Bis auf die sog. Uris, (hier, die sich hier in legalem Besitz befinden und unter legalen Bedingungen vermehrt und verbreitet werden) sind Axolotl eigentlich keine richtigen Axolotl sondern Axolotl-Tigersalamander-Kreuzungen, also Hybriden, was man alleine schon am Aussehen festmachen kann... ^^

    Viele Grüße, Hartmut


    Hartmuts_Banner.jpg

  • Dankeschön :)
    Ich warte auch noch auf die Antwort vom Veterinäramt in VLBG, hab dort auch gleich nachgefragt, ob es mit "Lieferungen" von DE nach VLBG irgendwelche speziellen Papiere benötigt...


    Wenn ich die Antwort habe, sag ich auch noch Bescheid

  • Das heißt alle Österreicher müssten ihre Lotl melden?!
    Geht mir nicht ein, dass Axolotl als "Wildtiere" behandelt werden, wo sie doch für die Heimtierhaltung nachgezüchtet werden...

  • nach jetzigem Stand hab ich das so verstanden, dass man seine Lotls in Österreich anmelden muss..


    Ich habe leider noch keine Rückmeldung vom Veterinäramt hier bekommen, werde dann aber noch berichten was die dazu meinen - weiß auch nicht ob das von Bundesland zu Bundesland anders sein kann.. ?(


    hauptsach 5 Jahre Latein gebüffelt, Volumen der Sonne berechnen können, aber sonst kein Schimmer vom Leben :lach:

  • Hallo!


    Hier sind die Links für Niederösterreich und Wien. Dort steht alles zur Meldung und die Haltungsverordnungen und Formulare sind dort auch verlinkt. Die Meldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb erfolgen. In der Halteverordnung stehen auch Mindestgrößen für die Aquarien: für ein Paar mit einer Körperlänge < 20 cm eine Grundfläche von 0,4 m2 (entspricht 100x40 cm) und für ein Paar < 30 cm 0,9 m2.


    Wenn man seine Tiere anmeldet, muss man dann damit rechnen, dass irgendwann mal ein Amtstierarzt vor der Türe steht und die Haltungsbedingungen kontrolliert? Weil so wie die in Ö definiert sind, wird das ja kaum einer erfüllen können. Meine zwei sind größer als 20 cm und sitzen immer noch in ihrem 100x40 Aquarium. Es wird in der Haltungsverordnung auch nur von Schwanzlurchen allgemein gesprochen. Da gibts keine Differenzierung zwischen den Arten (wie z.B. bei den Fröschen gleich darunter). Und dass unterschiedliche Arten unterschiedliche Ansprüche an ihr Habitat haben, wird vollkommen ignoriert.


    LG Christina

    Forth and fear no darkness! Arise, arise, Riders of Theoden! Spears shall be shaken, shields shall be splintered ... a sword day, a red day, ere the sun rises! Ride now, ride now, ride, ride for ruin and the world's ending! Death! Death! Death! Forth Eorlingas!

  • Hallo, ich hab jetzt mal meine 4 Lottis angemeldet, alle über 20 cm und in einem für die Verordnung zu kleinen Becken. Bin gespannt, was dabei rauskommt- das wäre doch gelacht, wen man das nicht ausstreiten könnte.
    Melde mich, wenn ich was erfahre.
    Liebe grüße von regina

  • Ich glaube ich frag mal beim Tierschutz Ombudsmann nach weil das geht ja nicht, dass für alle Amphibien das selbe gilt.
    Aber das heißt wohl ich werde meine Beiden auch anmelden.
    Typisch für die österreichische Bürokratie.

  • Für alle Schwanzlurche über 30 cm Körperlänge würde dann eine Mindestbodenfläche für ein Pärchen von 0.9 m2 reichen- der chinesische Riesensalamander wiegt so an die 30 kg- auch für den???
    Nicht so richtig durchdacht, die Verordnung;
    dafür weiß ich jetzt, wie man ein Wombat halten muss!
    Liebe grüße von regina

  • Ist ja richtig kompliziert bei Euch. :thumbdown::thumbdown:


    Aber Regina kennt sich jetzt auch schon mit Wombats aus. :D Wir lernen doch täglich etwas dazu. Vielleicht wäre es sinnvoll, diesen Treat oben anzupinnen, damit er "Griffbereit" bleibt.

    LG Ines ;)


    Wo immer sich eine Katze niederlässt, wird sich das Glück einfinden. (Sir Stanley Spencer)

  • Ja vor allem da ja keiner weiß, dass man meldepflichtig ist und wohin man sich da wenden muss. Damit gelten aber derzeit in Österreich auch ganz andere Haltungsbedingungen als in Deutschland. :(
    Super ist nur, dass man Axolotl inzwischen überall kaufen kann aber die entsprechenden Bedürfnisse der Tiere stehen nirgendwo. Hauptsache man kann die Haltung von Wombats nachlesen. :thumbup:

  • Ich hab mir auch gedacht: das ist mal wieder typisch Österreich :thumbdown:

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  • Guten Morgen, ich hatte gerade ein langes und sehr nettes Gespräch mit unserer Amtstierärztin; Fazit 1: Wenn ich ein zu kleines Becken anmelde, erhalte ich ein Schreiben, dass ich dies ändern soll.
    Fazit 2: Sie wäre sehr daran interessiert, Unterlagen über wissenschaftlich fundierte Haltungsbedingungen, was die Beckengröße anlangt, zu erhalten, um bei den Zusammenkünften der Amtstierärzte einen gemeinsamen Anstoß zur Gesetzesänderung machen zu können.
    Die Axolotl Haltung wird wohl nicht das vordringlichste Problem der Amtstierärzte sein, aber man könnte sich ja darum bemühen.
    Liebe grüße von regina

  • Soo ich habe jetzt noch mit dem Veterinäramt in VLBG telefoniert:


    anmeldepflichtig aufjedenfall (am besten Fotos beihängen)
    geraten wird auch zu einem Herkunftsnachweis, falls eine Kontrolle kommt
    der Tierversand von DE nach Ö ist kein Problem

  • Danke. Geht sich das bei dir mit der Beckengröße aus?
    Meine Tiere sind viel zu groß oder zu viele- selbst wenn ich mein Traumbecken 200x50x50 verwirkliche. ( hoffentlich heuer im Sommer)
    Viele liebe grüße von regina

  • ich habe jetzt 2 mit ca 18-20cm, mein Becken ist 100x50x50 (glaub ich; oder warens doch 100x40x40).. wollte aber eigentlich noch ein Weibchen dazu, dass wäre dann aufjedenfall zu klein..


    Darf doch jeder lesen ? ^^

  • Ich habe für mich beschlossen, die Tiere so anzumelden, wie sie bei mir leben.
    Auch um zu sehen, wie die Bürokratie damit umgeht; mir ist schon klar, dass die Behörde nur die bestehenden Gesetze vollziehen kann, so widersinnig sie auch sein mögen. Haltungsrichtlinien an sich finde ich ja nicht schlecht, aber wenn sie, so wie in diesem Fall offensichtlich eindeutig übers Ziel schießen, bin ich als Betroffener nicht bereit, den Kopf in den Sand zu stecken.
    Letztendlich bleiben für mich nur wenige Alternativen:

    • Ein 200x50cm Becken für 2 Lotl anschaffen
    • Das 100x 50 behalten und nur 1 Lotl pflegen
    • Nix melden
    • Was Falsches melden

    Irgendwie passt mir nix von 1-4.
    Deshalb: siehe oben.
    Liebe grüße von regina


    Noch was zum.Abscluss: Sollte die Behörde aus eigenem Antrieb Nachforschungen anstellen- ev. hier im Forum- wer wieviel Lottis in welchen Becken hält, so werde ich definitiv auswandern!!!!

  • Mir ist beim nochmaligen Durchlesen der Haltungsvorschrift bezüglich Amphibien noch was aufgefallen :
    Abweichungen von der Mindestgröße sind für Gehege zu Aufzucht, Nachzucht und Quarantäne zulässig.
    Definiert sind diese Begriffe nicht.
    Wann endet eine Nachzucht oder Aufzucht?
    Axolotl wachsen doch ihr Leben lang?
    Haarspalterei?
    Mit ein bisschen gutem Willen der Behörde.....
    Keine Ahnung
    Nur so als Denkanstoß
    Liebe grüße

  • also bei Amphibien ganz allgemein würde ich ja sagen die Aufzucht endet mit erwachsenwerden, was bei Amphibien ja die Metamorphose ist, die bei axolotln in der Regel nie auftritt und sie damit für immer aufgezogen werden. :whistling:


    Mich betrifft es nicht, aber man kann axolotlhaltung auch echt künstlich kompliziert machen. :D

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