Bundesartenschutzverordnung: innerdeutsche Rechtsvorschrift
Tierschutzgesetz und Bundestierschutzverordnung ebenso für Östereich- widerspricht m.A. nicht EU- Recht, da es sich um eine einfache Meldepflicht ohne irgendwelche Nachweise handelt.
Sowohl Ersteres als auch Zweites unterliegt hier EU-Recht. Daher sind beide Vorschriften/Verordnungen, sofern sie abweichend sind, reine Makulatur. Vor einem EU-Gericht würde jedes Veterinäramt verlieren.
All das spricht natürlich nicht dagegen, dass, wenn ein Erwerber es melden möchte, auch melden kann.
Mich würde hier auch einmal sehr interessieren, was ein Rechtsanwalt hierzu sagen würde... Bis auf die sog. Uris, (hier, die sich hier in legalem Besitz befinden und unter legalen Bedingungen vermehrt und verbreitet werden) sind Axolotl eigentlich keine richtigen Axolotl sondern Axolotl-Tigersalamander-Kreuzungen, also Hybriden, was man alleine schon am Aussehen festmachen kann...