Was haltet ihr davon?
Ist für alle die aus Österreich kommen, denke ich interessant
Also muss man Axolotl nicht melden oder?
Habe eben diesen Link gefunden online:
http://terrarianer.blogspot.co…ht-von-tieren-in-der.html
Besonders diesen Absatz finde ich interessant:
Weitere Ausnahmen aus dem Bereich der Wirbeltiere findet man seit der im Jahre 2005 erfolgten Revision der Bundesartenschutzverordnung in Anlage 5 der Verordnung. Die dort gelisteten Tiere sind ebenfalls von der Meldepflicht laut § 7 Bundesartenschutzverordnung befreit. Dazu gehören z.B. die folgenden für die Terraristik interessanten Tiere:
Reptilien:
Iguana iguana (Grüner Leguan)
Python regius (Königspython)
Boa constrictor constrictor (Abgottschlange)
Boa constrictor imperator (Kaiserboa)
Phelsuma madagascariensis (Madagaskar-Taggecko)
Phelsuma laticuada (Goldstaub-Taggecko)
Trachemys scripta elegans (Rotwangen-Schmuckschildkröte)
Amphibien:
Ambystoma mexicanum (Axolotl)
Bombina orientalis (Chinesische Rotbauchunke)
Dendrobates auratus (Goldbaumsteiger)
Dendrobates azureus (Blauer Pfeilgiftfrosch)
Königspython (Python regius)
Hier ist der Einschub nötig, dass diese von der Meldepflicht ausgenommenen Tiere (also sowohl die nach WA Anhang II geschützten Wirbellosen, als auch die in Anlage 5 aufgeführten Wirbeltiere) weiterhin nachweispflichtig sind. Man muss beim Kauf vom Vorbesitzer ein Dokument erhalten, welches die Herkunft des Tieres (deutsche Nachzucht bzw. legaler Wildfang) bescheinigt. Bei importierten Exemplaren (also Wildfängen oder Nachzuchten aus dem EU-Ausland) handelt es sich dabei um offizielle CITES-Papiere. Eine deutsche Nachzucht (genauer gesagt eine EU-Nachzucht) kann auch formlos dokumentiert werden. Dieses Dokument muss Angaben über den Vorbesitzer, den neuen Besitzer und das Tier (wissenschaftlicher Artname, Schlupfdatum, Geschlecht) enthalten. Das Geschlecht kann auch als „unbekannt“ deklariert werden. Unter Umständen ist zusätzlich der Nachweis nötig, dass die Elterntiere ebenfalls aus einer legalen Zucht stammen. Dazu ist die Angabe des Züchters normalerweise ausreichend. Manche Behörden gehen der lückenlosen Dokumentation jedoch auch genauer nach und fordern Zuchtbuchnummern der Elterntiere ein. Eine Rechnung, welche die genannten Angaben enthält, wäre ebenfalls ausreichend. Auf Nachfrage der Behörden muss der Halter diesen Herkunftsnachweis vorlegen können. Diese Nachweisplicht hat jedoch nichts mit der Meldepflicht zutun, bei der ein Halter sein Tier aktiv den Behörden melden muss.