ZitatOriginal von Frank
Hallo Miteinander,
das Ergebnis ist wirklich kein Grund zur Unsicherheit, da wir es doch schon so kennen. Wir haben immer gesagt, dass im Zweifel ein Herkunftsnachweis erbracht werden können muss und da hat sich nichts dran geändert. Aber es liegt mir nicht ein einziger Fall vor, in dem ein solcher Nachweis behördlich gefordert wurde.,
Frank
Bin ich keiner Bei mir wurde es verlangt. Darum werde ich auch für jeden,der ein Lotl von mir bekommt so einen Nachweis mitgeben. Finde ich auch nicht so schlimm,viel blöder ist es ,gerade diese Nachweise aus den Zoohandlungen,im nachhinein zu bekommen. Ich würde zwar eh nie wieder einen aus dem Zoohandel kaufen,kann aber jedem nur raten sich eine Bescheinigung geben zu lassen(auch vom Züchter). Man ist damit auf der sicheren Seite und hat hinterher keine Rennereien,so wie ich jetzt gerade.
Jutta es ist leider kein Quatsch, im Falle einer Kontrolle,mußt du als Halter Nachweisen,das es eine Nachtzucht ist,Wie willst du das machen ohne Bescheinigung Nicht mal bei Farbschlägen,die es in der Freien Natur nicht gibt,kommst du um die Bescheinigung herum.Habe ich nämlich als Beispiel gebracht.
Ich habe übrigens für meine Babys gestern sogar Amtliche Papiere bekommen,die sind aber nicht nötig. Die von Frank gezeigte Nachzuchtbescheinigung reicht aus.