Also das Verbot der Apfelschnecken ist seit 1.12013 in Kraft, Es bezieht sich vorrannig auf den Südeuropäischen Raum. In den nörlichen Ländern wird das Verbot nicht kontrolliert, was es den Zoofachhändlern weiterhin möglich macht Apfelschnecken zu verkaufen. Allerdings dürfen keine Apfelschnecken in den Export gelangen. Dies wird über eine Kontrolle der zum Export vorbereiteten Pflanzen die auch für eine Unterwasserhaltung geeignet sind erreicht. Denn die wenigsten Pflanzen im Aquarium sind auch echte Unterwasserpflanzen!!
dieser Beschluss wurde nötig, da in Spanien in der Ebroregion ausgesetzte Apfelschnecken in Reisfeldern fast die ganze Ernte zerstörte.
Man muss einfach einmal sehen, dass wir ohne irgendwelche Verbote nichts mehr bei unseren Mitbürgern erreichen können!! Man muss sich doch nur mal anschauen wie viele Aquarientiere bei uns ausgesetzt werden. Diese können bei Winterresisstenz durchaus auch in unseren Gewässern riesigen Schaden anrichten!! Es gibt ja auch bei uns einige Beispiele wie zum Beispiel ausgesetzte Gelbwangenschildkröten in BW oder auch der eingeschleppte Ochsenfrosch der mittlerweile weite Teile Westdeutschlands in Beschlag genommen und einheimische Frösche ausgemerzt hat.
Ebenso sei ein Einfuhrverbot von den Schlangenkopf Fisch und des Graskarpfens in die USA erwähnt, da sich beide Fischarten dort explosionsartig vermehrt haben und in Begriff sind die einheimische Fisch und Pflanzenwelt zerstören!! Da ist doch ein Handelsverbot zu verkraften, wenn dadurch die einheimischen Tiere und Pflanzen, sowie in diesem genauen Fall sogar die Lebensmittleproduktion davon abhängt, erhalten bleiben kann!!