Jetzt wird neueingerichtet... Vorher, Fragen

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    Ich mache einen neuen Thread auf, hat ja keinen Sinn hier alles durcheinander zu schreiben :)

    Paragraf 2 des TierSchutzGesetzes...
    ..verlangt, dass der Halter eines Tieres "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss

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