Axolotl Kennzeichen Nummer?

  • Hallo, ich habe letztens herausgefunden dass Axolotl in Österreich meldepflichtig sind (was nicht so ganz einfach zum herausfinden war) weil ich angefangen habe Babys aufzuziehen die ich verkaufen wollte und recherchiert habe wie ich einen Herkunftsnachweis zusammenstell/ausfülle.


    Ich habe mir das Dokument angeschaut und habe gesehen dass man eine Kennzeichen Nummer angeben soll, aber wo kriegt man das? Als ich meine damals gekauft habe in 2016 habe ich kein Dokument oder Herkunftsnachweis oder sonst was bekommen.

    Und ab wann muss ich die Babys melden? Gleich nach dem schlüpfen oder erst ab einer bestimmten Größe?
    Und wenn ich keine Nummer hab, was gebe ich dann beim Herkunftsnachweis an den ich den Käufern gebe?

  • Ich würde mich da bei der Behörde erkundigen, bei der du sie melden musst. Denke da bekommst du die genaueste Info :)

    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

    (Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.)

    LG M.C. :)

  • Axelot Grösse 20cm bis 30cm Haltung in Österreich
    Aquarium 150*60 für zwei Axelot
    Aquarium 180*70 für drei Axelot
    Aquarium 200*70 für vier Axelot
    In Österreich gilt Auszug aus


    RIS - 2. Tierhaltungsverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 18.03.2024

    Seit 1.9.2022 müssen Sie nicht nur den Beginn (seit 2005), sondern auch die Beendigung der Tierhaltung melden.

    1. Mindestanforderungen für die Haltung von Schwanzlurchen

    Aufgrund der meist amphibischen Lebensweise der Schwanzlurche sind drei Grundtypen von Gehegen definiert und der gehaltenen Tierart entsprechend auszuwählen: Das Aquarium für rein aquatile Arten.


    Die Mindestflächen gelten für zwei erwachsene Tiere für die Dauerhaltung. Jedes weitere Tier erfordert eine Erweiterung der Mindestgrundfläche um 25%. Abweichungen von diesen Mindestmaßen sind für Gehege zur Quarantäne, Nachzucht und Aufzucht zulässig.

    Gesamtlänge der Tiere

    Mindestgrundfläche in m2

    Wassertiefe in cm

    bis 10 cm

    0.1 m2

    Mindestens 1 x bis höchstens 3 x Gesamtlänge des Tieres

    bis 20 cm

    0,4 m2

    bis 30 cm

    0,9 m2


    In Österreich wurde vor kurzem(2017), der Verkauf und Erwerb, sowie das Verschenken von Tieren unter Privatpersonen verboten. Somit kann ein Tier nur mehr in einem Zoofachgeschäft, beim Züchter oder durch Vermittlung über ein Tierheim legal erworben werden.
    (es gibt aber Ausnahmen)

    Folgende Personen und Organisationen dürfen Tiere öffentlich anbieten, d.h. verkaufen oder verschenken: Privatpersonen, die Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere suchen, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

    - das Tier kann oder darf nicht bei ihren bisherigen HalterInnen bleiben


    Diese Information ist besonders wichtig im Hinblick auf die Meldung, da dafür ein Herkunftsnachweis nötig ist.

    https://bartagamen-oesterreich…gesetzliche-bestimmungen/
    https://www.verbrauchergesundh…er_zur_Abgabe_anbieten__2

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