Hallo
Die Schweizer Gesetzgebung hat wieder zugeschlagen.
Oder besser, sie versucht es.
In der Schweiz läuft gerade die Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetztes.
Soweit, sogut. Leider sind die Fehler, die darin seit 2008 herumspuken und auch von der DGHT bemängelt werden, nicht korrigiert, im gegenteil.
Es wird weiter gewerkelt wie davor schon.
Nicht nur, dass sämtliche Salamandra-Gattungen nun ein Wasserbecken von 2x4x2Körperlängen brauchen (für einen Salamandra atra also z.b. 30x60x30cm, herrlich zum ertrinken für ein Tier, das nicht schwimmen kann) nein, auch diese Änderung hier fliesst ein:
ZitatJ: neue Formulierung
Gehege müssen mit Tageslicht beleuchtet werden, ausgenommen für Arten, die in-folge ihrer weitgehend unterirdischen Lebensweise oder ihrer ausschliesslichen Nachtaktivität kein Tageslicht benötigen.
Hat meines Erachtens noch etwas Sinn, zwar nicht bei Salamandern, diese gehen mit goodwill jedoch unter Nachtaktiv.
Die Begründung dazu ist aber aus meiner Sicht etwas wilkürlich:
ZitatTageslicht ist lebenswichtig für den Vitamin D-, Ca- und P-Stoffwechsel sowie für die neuronale Gesundheit (Funktion der Neurotransmitter), die Nierenfunktion und das Wohlbefinden. Ohne Tageslicht können mittel- und längerfristig Depressionen und Mangelerscheinungen auftreten. Darum sollen Wirbeltiere grundsätzlich im Tages-licht gehalten werden.
Mangelerscheinungen okay (wobei es bei manchen Tieren auch mit Tageslicht längst nicht abgedeckt ist), aber Deppressionen?
gibt es da bekannte Studien über Terrarientiere mit Depressionen?
Würde mich da sehr stark interessieren.
Grüessli
Lintu
ps.: die besagte Vernehmlassung:
http://www.bvet.admin.ch/aktuell/01012/index.html?lang=de
darauf zu finden zu oberst die vorgeschlagene Überarbeitung und an zweiter Stelle die Erklärung dazu.