Hallo,
ich missbrauche einfach mal deinen Thread
Ich habe mich aufgrund der schon aufgezählten Argumente ebenfalls entschlossen Mitglied der DGHT zu werden, allerdings steht auf der Homepage :
>>Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 31. Oktober des Vorjahres schriftlich gekündigt wird.<<
Heißt das, das ich, wenn ich jetzt die Mitgliedschaft beantrage, für ein Jahr bezahle aber nur 3 Monate "nutze"? Nicht, dass ich der DGHT das Geld nicht gönnen würde, aber dann würde ich nächstes Jahr Mitglied werden, schadet ja keinem.
Und Frage Nummer 2:
>>Ermäßigte Mitgliedschaft (altersbedingter Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit, Leistungsberechtigung gemäß SGB II, Elternzeit, Schüler, Studierende; gegen Nachweis
41,- EUR<<
Wie würde dieser Nachweis für einen Schüler aussehen? Ich meine, ichhabe ja nichts "schriftliches", das beweist, dass ich Schüler bin .
Hoffe die Fragen passen hier, aber ich wollte nicht deswegen gleich einen neuen Thread aufmachen