Hi
ich versuche mich hier mal an einer Art Zusammenfassung den das Dokument umfasst 16 Seiten. Ich bekomme nicht alles in einen Post. Daher kopiere ich die wichtigsten Stellen raus.
Die Verordnung kann sich ja selber in Gänze aus dem Netz ziehen. Ich bitte auch darum weitere Post erst dann zu erstellen wenn ich fertig bin.
Den sehr umfangreichen Text findet ihr hier: http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=CELEX:32018D0320
Wichtig zu wissen ist vorab. Dieses Dokument ist befristet und betrifft erstmal nur den Handel mit Urodelen. Dazu gehören auch unsere Axolotl!
Bislang ist die Heimtierhaltung ausgenommen aber von einer Abgabe von wenigen Flusen bis zum Handel ist es nicht weit! Es gibt da eine bestimmte Summe die man einnehmen darf und welche frei ist. Darüber hinaus muss man ein Gewerbe anmelden und fällt unter diese Richtlinie als Händler. Die Spanne ist nicht so groß.
Mit der Befristung soll erstmal geguckt werden ob man mit dieser Richtlinie die Verbreitung von Bsal eindämmen kann. Es ist nicht auszuschließen das dies nach der Befristung nicht auch noch weiter ausgedehnt wird und dann doch die Abgabe oder Tausch von Heimtieren betrifft. Ich sehe es als Warnschuss!
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS(EU) 2018/320DER KOMMISSION
vom 28. Februar 2018
über bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit beim Handel mit Salamandern innerhalb der Union und bei der Verbringung solcher Tiere in die Union im Hinblick auf den Pilz Batrachochytrium salamandrivorans
1: Seit 2013 ist in Belgien, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich das Vorkommen von Batrachochytriumsalamandrivorans(Bsal) nachgewiesen; dabei handelt es sich um einen neu auftretenden pathogenenPilz bei Salamandern. Er befällt sowohl in Gefangenschaft gehaltene als auch wild lebende Salamanderpopulationen und kann dort eine hohe Morbidität und Mortalität verursachen. Der Pilz Bsal ist für bestimmte Salamanderarten tödlich, wohingegen andere Arten vollständig oder teilweise gegen ihn resistent sind; diese können ihn jedoch auf der Haut tragen und somit als Reservoir und Infektions- oder Kontaminationsquelle für andere Salamanderarten fungieren………..
…
5: Laut der EFSA-Unterstützung sind die Quarantänisierung von Salamandern, die Untersuchung der Tiere auf eine Bsal-Infektion, Verbringungsbeschränkungenfür die Tiere Hygieneverfahren und Biosicherheitsmaßnahmen oder die Behandlung der Tiere gegen Bsal wichtige Risikominimierungsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen die Ausbreitung dieser Seuche.....
7: Daher sollten Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit beim Handel mit Sendungen mit Salamandern innerhalb der Union und bei der Verbringung solcher Sendungen in die Union für die taxonomische Ordnung Caudata festgelegtwerden, um zu gewährleisten, dass der Handel mit diesen Tieren innerhalb der Union und ihre Verbringung in die Union nicht zur Verbreitung von Bsal führt.
8: Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013des Europäischen Parlaments unddes Rates (1)enthältdie tierseuchen rechtlichen Bedingungen für die Verbringung derin ihremAnhang Iaufgeführten Heimtiere zuanderen als Handelszwecken, undAmphibiensindindemgenanntenAnhangausgenommen.….
11: …. Deshalb sollten alle Sendungen mit Salamandern, die für den Handel innerhalb der Union bestimmt sind oder in die Union verbracht werden, Risikominimierungsmaßnahmen unterzogen werden.
13: Was die Größe der quarantänisierten epidemiologischen Einheiten anbelangt, so sollte eine Mindestgröße für die Bescheinigung negativer diagnostischer Testergebnisse festgelegt werden, und zwar wegen der begrenzten Sensitivität des besten verfügbaren quantitativen Echtzeit-Polymerase-Kettenreaktionstests(qPCR), der nur dann ausreichend zuverlässig ist, wenn die epidemiologischen Einheiten mindestens 62 Salamander umfassen.
14: Salamander, die in der Union einer Quarantänemitnegativen Testergebnissen odereiner zufriedenstellenden Behandlung unterzogen wurden, sollten nicht nochmals quarantänisiert oder getestet werden, sofern sie in einer geeigneten Einrichtung von Salamandern mit anderem Gesundheitsstatus isoliert gehalten wurden.
20: Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren aus wissenschaftlichen Quellen und durch die Ergebnisse amtlicher Kontrollen seitens der Mitgliedstaaten mehr Informationen über Bsal verfügbar sein werden, die den derzeitigen Kenntnisstand über diese Seuche ergänzen werden. Daher sollten die in diesem Beschluss festgelegten Maßnahmen zumSchutz der Tiergesundheit befristet sein……….