Artenschutzgesetz

  • Halli Hallo mich würde da mal was richtig interessieren. Axolotl sind in freier Wildbahn vom Aussterben bedroht. Warum kann man sie dann ohne weiteres kaufen und züchten? Ich mein weil ein Bekannter ist Ara Züchter und der muss regelmäßig Prüfungen ablegen und verkauft auch nicht an jeden. Und bei vielen Reptilien und Amphibien ist es des gleiche. Und ich frag mich einfach warum es dann bei Lotl so einfach ist?

  • Hallo Yuki,


    ich versuche deine Frage einmal zu erörrtern. Falls es zu juristisch sein sollte, überarbeite ich dir das morgen noch einmal.


    Der Axolotl ist von § 7 Abs. 1 Satz 2 BNatSchV erfasst. Dieser spricht von besonders geschützten Arten.
    Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 a) BNatSchG gelten als besonders geschützte Arten: Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 [...] aufgeführt sind.
    Der Axolotl ist in besagter Verordnung in Anhang B aufgeführt.
    Damit handelt es sich um eine besonders geschützte Art, wie sie in § 7 Abs. 1 Satz 2 BNatSchV angesprochen ist.


    Da die Bundesnaturschutzverordnung eine Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz ist, gelten für sie die Begriffsbestimmungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz ebenso.


    Von diesem Standpunkt ausgesehen, müsste für den Axolotl eine Meldepflicht bestehen. Allerdings sind Tiere davon ausgenommen, die in Anlage 5 der Bundesnaturschutzverordnung erfasst sind.


    Prinzipiell ist es bei dem Axolotl so unkompliziert, weil sich dieser schon in der Europäischen Union befindet und lediglich zu Anhang B gehört. Wenn ich mich nicht täusche, dürfte der Ara in Anhang A gehören. Dieser hat neben der Meldepflicht auch eine CITES-Pflicht. Dadurch, dass der Ara gefährdeter ist, als der Axolotl, ist dieser rein vom behördlichen Aufwand größer.


    Würdest du jetzt allerdings einen Axolotl aus Mexiko nach Deutschland einführen wollen, läge ein riesiger Papierkram vor dir.


    Ich hoffe, dass ich zumindest für heute Abend ein wenig Erleuchtung bringen konnte.


    Viele Grüße,
    Ramona



    Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i. S. des Art. 5 GG dar.


  • Ok Danke im großen und ganzen hab ich das verstanden. Dank meines Bekannten kenn ich mich da etwas oberflächlich schon aus. Aber natürlich hätt ich nichts gegen ne genauere Erklärung


    Liebe Grüße
    Yuki

  • Ich denke dass Axolotl mittlerweile eben auch schon zu stark dpmestiziert sind, als dass sie noch mit wilden Lotln vergleichbar sind. In unsere Heimlotl wurden fremde Arten eingekreuzt und sie wurden züchterisch verändert. Es ist also im Grunde so, wie bei Wölfen und Hunden. Wölfe sind streng geschützt, Hunde nicht. Und trotzdem gehören beide technisch gesehen zur gleichen Art.
    Bei Aras ist das wohl anders, da sie zwar als Haustiere gehalten werden, aber noch voll ihrer Wildform entsprechen und man deshalb auch keinem Papagei ansieht, ob er gezüchtet oder in der Wildnis gefangen wurde. Deshalb wird da auch strenger kontrolliert.

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