Aber. Hier bricht EU-Recht das Landesrecht:
Der Axolotl unterliegt dem EU - Artenschutzabkommen vom 1 Juni 1997 und zwar dem Anhang B. Die für ihn geltenden Passagen sind in brauner Schrift gekennzeichnet. Wenn Axolotl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben werden und es sich um Nachzuchten handelt, ist kein Cites - Dokument erforderlich.
Alle Mitgliedsstaaten dürfen strengere Regeln festlegen.
Cites-Papiere zu verlangen, ist allerdings nicht möglich. Die EU-Verordnung regelt (meines Wissens nach) nur die Ein- und Ausfuhr von geschützten Arten. Die Verbringung innerhalb der EU wird darin nicht geregelt und daher sind auch keine Cites-Papiere nötig.
Grüße,
Mario