Herkunftsnachweis

  • Hallo zusammen,


    ich habe bereits 2 Lotls von Hartmut und suche gerade noch eine Dame..


    Da ich in Österreich wohne, habe ich auch die von Hartmut per Tierversand erhalten. Mir wurde eine FB-Seite empfohlen, um dort meine Suche zu erweitern.


    Dort habe ich jetzt gehört, dass ich eigentlich einen Herkunftsnachweis benötige für die Tiere und dass alles andere unseriös wäre; außerdem auch das ein Weibchen auf 2 Männer zuviel Stress wäre?!?


    Weiß hier jemand etwas genaues?


    Danke und liebe Grüße


    Jasmine

  • Huhu,
    Einen Herkunftsnachweis (im Sinne von Meldepflicht) benötigSt du definitiv nicht. Welche Papiere man benötigt, um ein Tier z.b. von Deutschland nach Österreich einzuführen, weiss ich nicht, aber sei dir sicher: Hartmut weiß es. :D Wenn da etwas nötig gewesen wäre, wäre es bei deinen Tieren dabei gewesen ;)


    Mehrere Kerle können Stress für ein einzelnes Mädel sein, das hängt immer auch etwas von den Tieren ab...Bei 2 Jungs und einem Mädel würde ich mir aber noch keine Gedanken machen :)

    Liebe Grüße von Julia und der ganzen Gang ^^


    Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
    Goethe

  • Hallo Julia,


    danke für die schnelle Rückmeldung :)


    Wollte nur noch mal sicher gehen, da die von Geldstrafen etc. gesprochen haben ^^


    Also die FB-Seite hat mir sogar Hartmut empfohlen, darum find ich das irgendwie alles etwas komisch ? ?(


    Okay super :) vielen, lieben Dank!

  • Hi,


    Einen Herkunftsnachweis (im Sinne von Meldepflicht) benötigSt du definitiv nicht.

    So ist es hier.


    Welche Papiere man benötigt, um ein Tier z.b. von Deutschland nach Österreich einzuführen, weiss ich nicht

    Keinerlei Papiere erforderlich.



    Dort habe ich jetzt gehört, dass ich eigentlich einen Herkunftsnachweis benötige für die Tiere und dass alles andere unseriös wäre

    Für hier... Blödsinn. Für Österreich kann ich es Dir nicht sagen. Die Gesetze dort werden lfd. geändert und sind sehr restrektiv. Nur 1 mal hat mich Jemand gebeten, einen solchen beizufügen. Dem bin ich auch nachgekommen. Bleibt für Dich nur, beim zuständigen Veterinäramt nachzufragen und ggf. eine exakte Quellenangabe/gesetzliche Bestimmung zu erbitten. Das könnte ggf. einige hier und in Ö interessieren.

    Viele Grüße, Hartmut


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  • so die Antwort eines in Wien lebenden ^^
    Der sagt ich brauch sehr wohl Papiere...

    Einmal editiert, zuletzt von Hartmut () aus folgendem Grund: Screensahot entfernt. Gewerblicher Händler, s. FoRe.

  • Der Tierversand ist hier auch nur über spezielle Anbieter erlaubt, die eben einen ordnungsgemäßen...na ja...Tierversand durchführen xD Also bitte niemals niemals niieeeemals auf die Idee kommen, ein Tier per Post zu versenden - ich schreibe das nur zur Sicherheit ;)


    Ich würde mich bei solchen Fragen ehrlich gesagt nicht auf Facebook verlassen, sondern direkt beim zuständigen Amt nachfragen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Liebe Grüße von Julia und der ganzen Gang ^^


    Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
    Goethe

  • Den Screenshot im vorletzten Beitrag habe ich gelöscht. Gewerblicher Anbieter.


    Für Jede(n) der es mag, kann ich jederzeit einen legalen Tierversand nach Ö für etwa 46,80 € organisieren. Und dazu braucht man KEINE Papiere außer den normalen Versandpapieren. Inner-Ö sonstige Vorschriften kenne ich nicht.


    Der o.g. Versandpreis innerhalb von Ö ist ein Witz. Dort kostet es nicht viel mehr als hier Innerdeutsch. Habe selber auch schon Inner-Ö organisiert, ist aber schon etwas länger her und der Anbieter fällt mir gerade nicht ein.

    Viele Grüße, Hartmut


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  • Hallo meine Lieben, ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht über die Meldepflicht bei Amphibien in Österreich:
    Sehr seltsame Sache
    Der $25 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass die Haltung von Wildtieren bei der Bezirkshsuprmannschaft (Magistrat )angezeigt wird. Wildtiere sind im $ 1 definiert, das sind alle, die keine Haus und Heimtiere sind- dort aufgezäglt; per Definition gehören Axolotl offenbar zu den Wildtieren.
    Der Seltsamkeit aber nicht genug, gibt es noch eine dazugehörige Verordnung, dir alle Amphibien als Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung ausweist, die jedenfalls einer Meldung bedürfen.
    Diese Meldung beschränkt sich jedoch auf Art, Anzahl, Haltungsart und Haltungsbedingungen und wo und wie und von wem erworben (Herkunftsnachweis ).
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass jedes Froscherl, Salamander, Gecko, weiss nicht was. ... bei der Bezirkshsuprmannschaft registriert ist.
    Meine Axos jedenfalls nicht, aber ich wäre auch nicht im Traum auf die Idee gekommen, dass ich das sollte.
    Am Montag werde ich mich gleich bei der zuständigen Amtstierärztin erkundigen, die ich persönlich recht gut kenne und mich weiter erkundigen.
    Bis dann liebe grüße von regina

  • Hallo Regina,


    Danke für deine Auskunft - die $ hab ich auch durchgelesen und bin nicht wirklich schlauer wie vorher ^^
    Ich kann mir eben auch nicht vorstellen, dass alles gemeldet ist.. Die Lotl gibt's ja teils auch in Zoogeschäften, meines Wissens gibt's dort auch keine Papiere dazu (und die Rechnung, falls das zählen würde, behält ja nicht jeder)


    Das wär super!
    Kannst du mir dann Bescheid geben was deine Tierärztin gemeint hat?


    Danke und liebe grüße
    Jasmine

  • Guten Morgen.


    Mir hat man damals im Zoogeschäft auf Nachfrage Papiere vom Züchter dazugegeben.


    LG Kati

    :hüpf: LG Kati

  • Hallo Regina,


    :sup: . Danke für Deine Bemühungen!


    Könntest Du mir bitte mal die Originale mailen?


    Aber. Hier bricht EU-Recht das Landesrecht:


    Der Axolotl unterliegt dem EU - Artenschutzabkommen vom 1 Juni 1997 und zwar dem Anhang B. Die für ihn geltenden Passagen sind in brauner Schrift gekennzeichnet. Wenn Axolotl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben werden und es sich um Nachzuchten handelt, ist kein Cites - Dokument erforderlich.



    Ambystoma mexicanum


    Deutscher Name: Axolotl


    Für Ambystoma mexicanum ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich.



    Wenn Sie Exemplare von Ambystoma mexicanum importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen:



    EU-Artenschutzverordnung vom 1. Juni 1997


    Um den Erfordernissen des europäischen Binnenmarktes gerecht zu werden, hat die Europäische Union eine neue Artenschutzverordnung (Verordnung EG 338/97) erlassen. Die Verordnung setzt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) sowie weitere europäische Schutzbestimmungen um, und regelt einheitlich für alle EU-Länder die Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung der betroffenen Tier- und Pflanzenarten.

    Viele Grüße, Hartmut


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  • Hallo Hartmut, Mail ist gleich unterwegs.
    CitesDokument ist sicher keines erforderlich.
    Bundesartenschutzverordnung: innerdeutsche Rechtsvorschrift
    Tierschutzgesetz und Bundestierschutzverordnung ebenso für Östereich- widerspricht m.A. nicht EU- Recht, da es sich um eine einfache Meldepflicht ohne irgendwelche Nachweise handelt.
    Viele liebe Grüße von regina

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