Chat !!

  • Thorsten & Hartmut sind .. .. JETZT im Chat :!::!:


    Wehr mag kommt nach. :D


    ERSTER .. .. HARTMUT :D


    MfG

  • Ihr beide wart chatten??? Hartmut war chatten???


    Und ich war nicht da?!?!?!?!?!?!

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können... :whistling:

  • Ich möchte auch mal mit euch chatten ;( ;( ;(

    LG von Floh Nicole mit Gandalf,KannNichts, MachtNichts und Herr VonundZu sowie Mini,Grobi und Tiffi

    :knuddel

  • Hi .. ..


    Ich möchte auch mal mit euch chatten ;( ;( ;(



    Morgen Abend CHATEN, so ab 20:00 Uhr ??? :D
    Heute kann ich nicht. :(


    MfG

  • Sandra, nicht weinen :knuddel
    Hartmut war nicht da. Hätte mich allerdings auch stark gewundert :D


    Liebe Grüße,
    Sabrina

    Vergiss Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser! 8)

  • Hallo ..


    Die Feiertage sind um .. :D:lach:
    Wie schaut es mal wieder mit mehr Chaten aus :?::?::D


    Heute .. ab 20 Uhr :?::?:;)


    MfG

  • Hab auch so vor 10 Min. mal geschaut und da war leider auch mal wieder niemand. Hm,... vielleicht sollte man doch mal im Chat bleiben, dann würde man sich nicht immer verpassen.... 8|

    Paragraf 2 des TierSchutzGesetzes...
    ..verlangt, dass der Halter eines Tieres "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss

  • Also ich häng jetzt gut 20min im chat rum*gg, also wenn ihr reinkommt net gleich wieder gehen, bin parallel hier unterwegs(diese Forensucht ist schon schlimm)

    Es grüsst euch Jasmin, mit Chihuahua Bande, JayJay,Kimmy und Amy, sowie 4 Aquarien :)

  • so, nach einer stunde vergeblichen wartens haue ich wieder ab ...


    :guit:

    für den zum fall geneigten liegt stets ein kothaufen bereit (altchinesische weisheit)


    clips bei youtube unter nobodywhite1

  • Um kurz nach 0 Uhr hab ich gesehn, dass KE im Chat ist und hab mich nicht getraut reinzugehen ;)

    Paragraf 2 des TierSchutzGesetzes...
    ..verlangt, dass der Halter eines Tieres "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss

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